Zielgruppe / Indikationen
Aufgenommen werden Kinder und Jugendliche (Mädchen und Jungen) im Alter von 6-16 Jahren, in Ausnahmefällen auch darüber.
Die Maßnahme ist notwendig und geeignet, wenn:
-
die Erziehung oder Entwicklung von Kindern und Jugendlichen auch mit unterstützenden und ergänzenden Hilfen im Herkunftsmilieu nicht sichergestellt ist
-
die Problembelastung im Herkunftsmilieu hoch ist und/oder die Verhaltens-auffälligkeiten und Entwicklungsstörungen bei den Heranwachsenden vielfältig und gravierend sind
-
bei den Kindern und Jugendlichen Persönlichkeitsstörungen im Bindungs-, Sozial- und Lern- bzw. Leistungsverhalten z.B. als Folge von
– Gewalterfahrungen (körperliche Misshandlungen, sexueller Missbrauch)
– früherer Deprivation/starker Vernachlässigung
– häufigen Beziehungsabbrüchen und damit einhergehenden Trennungserfahrungen vorliegen
- die Kinder und Jugendlichen sich auf ein intensives und kontinuierliches Beziehungsangebot einlassen können
Platzzahlen
Die Wohngemeinschaft Haus Michael e.V. verfügt über 18 Plätze.
Je Wohngruppe stehen 9 Plätze zur Verfügung.
Gesetzliche Grundlagen
- § 27 SGB VIII Hilfen zur Erziehung i.V.m.
- § 34 SGB VIII Heimerziehung
- § 41 SGB VIII Hilfe für junge Volljährige
Die Maßnahme ist nicht geeignet, wenn:
- regelmäßige heilpädagogische Förderung oder Therapie in einer spezialisierten Gruppe, einer kinderpsychiatrischen Einrichtung oder einer Einrichtung für Behinderte angezeigt wird,
- starke körperliche und/oder geistige Behinderungen vorliegen,
- akute Selbst- und/oder Fremdgefährdung vorliegen und/oder
- manifeste Suchtabhängigkeiten vorliegen.